Antwort 11.10.2022 von Yanki Pürsün FDP
Mitglieder einer Gemeindevertretung haben kein persönliches Veto-Recht.
Mitglieder einer Gemeindevertretung haben kein persönliches Veto-Recht.
Vor Abstimmungen beraten wir uns in Arbeitsgruppen und der Fraktion, um eine gemeinsame Position zu finden und besprechen, wie wir abstimmen werden.
Mir ist bewusst, dass nach mehr als zwei Jahren Pandemie und der oft nicht nachvollziehbaren Pandemiepolitik der vergangenen Bundesregierung die Toleranzschwelle bei vielen Bürgerinnen und Bürgern erreicht ist.

Das Abstimmungsverhalten der Grünen-Landtagsfraktion, der ich in dieser Wahlperiode nicht angehöre, wird am Ende der Beratung des Fachausschusses in der Fraktion diskutiert und entschieden werden.