Antwort 04.01.2024 von Bärbel Bas SPD
Rentnerinnen und Rentner haben, wie in meiner Antwort an Frau Gumbrecht geschrieben, anders als die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in den Jahren 2022 und 2023 deutliche Rentenerhöhungen bekommen.
Rentnerinnen und Rentner haben, wie in meiner Antwort an Frau Gumbrecht geschrieben, anders als die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in den Jahren 2022 und 2023 deutliche Rentenerhöhungen bekommen.
Bitte erkundigen Sie sich bei dem oder der zuständigen SPD-Landtagsabgeordneten für Ihren Wohnort.
Sobald sie in Elternzeit gehen, beziehen Mütter oder Väter kein Entgelt vom Arbeitgeber, sondern einen Entgeltersatz als staatliche Leistung.
Eine Anpassung der Jahresarbeitsentgeltgrenze erfolgt in der Regel jedes Jahr zum 1. Januar.