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  Bei den Kinderkrankentagen für Beamtinnen und Beamte in NRW gibt es kein Ermessen im dem Sinne, dass die Anzahl von 13 Tagen Sonderurlaub pro Jahr überschritten werden könnte. Die Ausweitung auf 13 Kinderkrankentage wurde im September dieses Jahres rückwirkend auf bis zu 13 Arbeitstage erhöht, was wir Freien Demokraten begrüßen. Deshalb wird es wohl zeitnah keine erneute Erhöhung der Anzahl an Kinderkrankentagen geben.
Wir arbeiten jedenfalls daran die Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag umzusetzen.
Die Besoldung ist in ihrer derzeitigen Ausgestaltung verfassungskonform.
Die öffentliche Verwaltung sichert nicht nur die Kontinuität und Qualität öffentlicher Dienstleistungen, sondern garantiert auch eine Unabhängigkeit und Neutralität in wichtigen staatlichen Funktionen
Der Familienzuschlag für verheiratete Beamte (Bund) wurde nicht abgeschafft.