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Frage von Milen G. •

Wann wird es eine Regelung zum Altersgeld in NRW geben? - Bitte um Stellungnahme

Sehr geehrter Herr Hagemeier,

viele Beamtinnen und Beamte in NRW, die den Dienst vor der Regelaltersgrenze freiwillig beenden, verlieren sämtliche Versorgungsansprüche. Anders als in Baden-Württemberg (§ 78a LBG BW) oder Schleswig-Holstein (§ 82a LBG SH) gibt es in NRW keine Regelung zum Altersgeld. Auch eine Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung erfolgt nicht in einem Umfang, der der jahrzehntelangen Dienstzeit gerecht wird.

Dies führt dazu, dass z. B. Lehrkräfte nach 20 oder mehr Dienstjahren ohne Altersabsicherung dastehen – ein Zustand, der sozialpolitisch unhaltbar sund mit dem Gleichbehandlungsgebot aus Art. 3 Abs. 1 GG nicht vereinbar ist.

Ich bitte Sie um Stellungnahme:

    •    Warum fehlt eine Altersgeldregelung in NRW?

    •    Halten Sie den vollständigen Verlust von Ansprüchen für angemessen?

    •    Wann werden Sie das Altersgeld einführen?

Mit freundlichen Grüßen

Milen G.

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