Antwort 21.08.2020 von Marcus Weinberg parteilos
(...) Dieses Gesetz kann jedoch nicht für bereits verjährte Fälle gelten, da in diesem Fall das Rückwirkungsverbot greift. (...)
(...) Dieses Gesetz kann jedoch nicht für bereits verjährte Fälle gelten, da in diesem Fall das Rückwirkungsverbot greift. (...)
(...) Diese elenden Trickseren müssen dringend unterbunden werden und dafür braucht es eine mutige Finanzpolitik. (...)
(...) Bedarf des Gesundheitssektors und des Bundes für mehrere Monate decken (...)