Antwort 21.02.2025 von Viola von Cramon-Taubadel BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ein Verbotsverfahren nach Artikel 21 Absatz 2,3 und 4 des Grundgesetzes ist daher aus unserer Sicht definitiv angemessen und ich unterstütze das Vorhaben meiner Partei sowie der Abgeordneten anderer demokratischen Parteien, auf ein solches Verfahren hinzuwirken.

