Immer wieder schockieren Gewalttaten von Schutzsuchenden die deutsche Öffentlichkeit. Wann wird endlich ein spezielles an das Aufenthaltsrecht gekoppeltes Ausländerstrafrecht eingeführt?
Sehr geehrter Herr Fiedler, immer wieder schockieren Gewalttaten von Schutzsuchenden die deutsche Öffentlichkeit. Oft schockiert einen dann mindestens genauso der im Rahmen der Aufklärung ans Licht kommende Umgang von Judikative und Exekutive mit den Straftätern im Vorfeld. Man bekommt den Eindruck, viele Taten hätten eigentlich von der Staatsgewalt verhindert werden können. Ich erspare mir konkrete Beispiele, die kennen Sie. Im Ergebnis schwindet in einem Teufelskreis die Akzeptanz für die übergroße Gruppe der Unbescholtenen und Integrationswilligen. Und es schwindet auch das Sicherheitsgefühl bei gleichzeitig steigender Angst und dem Gefühl selbst für die eigene Sicherheit sorgen zu müssen. Wir brauchen endlich Verschärfungen im rechtlichen Bereich, um das in den Griff zu bekommen. Z.B. ein spezielles an das Aufenthaltsrecht gekoppeltes Ausländerstrafrecht.

Sehr geehrter Herr B.,
Ich verstehe Ihre Sorgen sehr gut. Wir thematisieren die von Ihnen angesprochenen Fälle regelmäßig im Innenauschuss des Deutschen Bundestages. Ich darf Ihnen insoweit sagen, dass auf mehreren Ebenen Konsequenzen gezogen werden:
Zum einen unterstützt das Bundeskriminalamt die Länderpolizeien bei einer Entwicklung und Einführung eines einheitlichen Bedrohungsmanagements, mit dem die Polizei besser in der Lage ist, Taten verhindern zu können.
Zum anderen weiten wir Ausweisungstatbeständen für Straftäter aus, d.h. wir entziehen Aufenthaltserlaubnisse. Schließlich verbessern wir auf mehreren Ebenen die Möglichkeiten, Straftäter in ihre Herkunftsländer zurückzuführen.
Ich hoffe, mit meinen Ausführungen zumindest etwas mehr Transparenz in unsere Anstrengungen gegen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Fiedler