Antwort 18.12.2025 von Thorsten Frei CDU
Für mich hat ehrlicherweise das Eine nichts mit dem Anderen zu tun.
Für mich hat ehrlicherweise das Eine nichts mit dem Anderen zu tun.
Die Bewertung einzelner Werbeauftritte ist nicht die vordringliche Aufgabe des Deutschen Bundestages und seiner Ausschüsse.
Ich habe mir erlaubt, Ihr Schreiben an die Abgeordnete Clara Bünger, die Mitglied des Rechtsausschuss und näher an den Problemen ist, weiterzuleiten.
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