(...) Wie in Ihrer zitierten Antwort schon beschrieben, nehmen wir das Thema nochmals mit in die Verhandlungen mit unserem Koalitionspartner zum Jahressteuergesetz. (...)
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(...) mein Team und ich bevorzugen den unmittelbaren Bürgerbezug, um direkt in den Dialog treten und auch einen weiterführenden Austausch gewährleisten zu können. (...)
(...) In seinem Urteil vom 28. April 2016 (IV R 20/13) stellt der BFH fest, dass die Regelung verfassungsgemäß ist, weil den Steuerpflichtigen eine entsprechende Verlustnutzung in zukünftigen Jahren grundsätzlich noch möglich ist. (...)

(...) Wir werden uns dafür einsetzen, dass im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Jahressteuergesetz 2020 die eingeführte Regelung vor ihrer Anwendung zum 1. Januar 2021 noch einmal auf den Prüfstand kommt. (...)

(...) Verluste aus Termingeschäften können nach § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG mit Gewinnen aus Termingeschäften und mit Erträgen aus Stillhaltergeschäften ausgeglichen werden. (...)