
Die Lohnsteuerklasse ist aber für die endgültige Steuerlast nicht entscheidend. Der Lohnsteuerabzug stellt lediglich eine unterjährige Vorauszahlung auf die Steuerschuld dar.
Die Lohnsteuerklasse ist aber für die endgültige Steuerlast nicht entscheidend. Der Lohnsteuerabzug stellt lediglich eine unterjährige Vorauszahlung auf die Steuerschuld dar.
Jede Steuerklasse entspricht bestimmten Lebens- und Arbeitsverhältnissen und hat ihren eigenen Steuersatz.
Es geht also nicht darum, Ihnen zu schaden, sondern es geht darum, dass ein Grundfreibetrag, der die Steuerlast im Hauptjob mindert, nicht zweimal gewährt werden kann
Die SPD vertritt jedoch klar die Meinung, dass es nicht sein kann, dass Arbeitseinkommen höher besteuert werden als Einkommen aus Kapitalerträgen.
Das hängt mit der Steuerprogression zusammen.
Ich verstehe Ihren Unmut über die Abzüge in der Steuerklasse 6. Dies ist aber lediglich ein rein administrativer Vorgang, um dem Umstand gerecht zu werden, dass Sie zwei Arbeitsverhältnisse haben