(...) Leider kann ich diese unmöglich mit einem Wort beantworten und zwar aus dem einfachen Grund, dass ich immer jedes Gesetz sorgfältig prüfe bevor ich entscheide, wie ich darüber abstimme. Über Dinge, deren Inhalt ich nicht kenne und die nicht genau definiert sind, kann ich von daher auch keine abschließende Entscheidung treffen (...)
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Darüber hinaus fordert der Bundestag, dass keine Organisationen finanziell gefördert werden, die das Existenzrecht Israels in Frage stellen.
vielen Dank für Ihre Zuschrift zur Beschränkung der Verlustverrechnung bei Kapitaleinkünften. Die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen haben kurz vor Weihnachten in einer Nacht-und-Nebel-Aktion die Verlustverrechnung von Kapitaleinkünften zum Nachteil vieler Anleger geändert. Durch die neu eingeführte Regelung in § 20 Absatz 6 Satz 5f EStG können Verluste aus Termingeschäften, insbesondere aus dem Verfall von Optionen, nur mit Gewinnen aus Termingeschäften und mit den Erträgen aus Stillhaltergeschäften ausgeglichen werden.
der Gesetzentwurf schießt an gleich mehreren Stellen über das Ziel hinaus
(...) Diese Regelung besagt , dass die Telemedienanbieter nicht dazu berechtigt sind Betroffene von der Übermittlung der Daten an die Strafverfolgungsbehörden zu informieren. (...)
Der von Ihnen angesprochene Gesetzentwurf stammt aus dem SPD-geführten Bundesjustizministerium. Auch der Gesetzesbegründung ist leider keine genaue Erklärung zu § 15 b Abs. 3 Telemediengesetz zu entnehmen. Daher können wir uns zurzeit leider auch nicht erklären, weshalb genau diese Schweigepflicht eingeführt wird.
Auch wir als Freie Demokraten sehen die Notwendigkeit, die Verfolgung von strafbaren Äußerungen im Netz zu verbessern. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur „Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität“ ist jedoch der falsche Weg.