Antwort 17.05.2021 von Joachim Pfeiffer CDU
Lieber Peter,
Lieber Peter,
(...) Ziel der Verordnung der Bundesregierung ist es, hinsichtlich bereits bestehender Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen für getestete Personen eine Gleichstellung von geimpften und genesenen Personen vorzunehmen. (...)
(...) die Teilhabe am öffentlichen Leben verwehrt wird, ist mit unserem Grundgesetz schlicht nicht vereinbar (...)
(...) in der die maßgeblichen Indikatoren zur Infektionslage weiterhin besorgniserregend (...)
(...) Ein Eingriff in das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis ist laut Infektionsschutzgesetz denkbar, wenn z.B. schriftliche Mitteilungen von infizierten Personen durch Behörden oder medizinischen Stellen gelesen und ausgewertet werden. (...)