Antwort 06.05.2020 von Jochen Ritter CDU
(...) Ich gehe davon aus, dass Ihr Antrag auf Grundsicherung wegen der Menge der Anträge nicht so schnell bearbeitet worden ist wie üblich. (...)
(...) Ich gehe davon aus, dass Ihr Antrag auf Grundsicherung wegen der Menge der Anträge nicht so schnell bearbeitet worden ist wie üblich. (...)
(...) Bis zum Inkrafttreten des genannten Gesetzes sah § 56 des Infektionsschutzgesetzes ausschließlich Entschädigungen für eine direkt betroffene, selbst erwerbstätige Person vor. (...)
(...) Die von Ihnen kritisierte Regelung stellt eine Entschädigung für Eltern in einem sehr spezifischen Fall dar, nämlich wenn sie durch den Ausfall der Kinderbetreuung (Kita, Hort, Tagesmütter) automatisch ihren normalen Arbeitsverdienst verlieren. (...)
(...) Maßnahmen um das Virus einzudämmen, dürfen nur so lange wie nötig aufrechterhalten bleiben und müssen so schnell wie irgend möglich wieder enden. (...)