Danke für Ihre Frage. Es gibt diesbezüglich zahlreiche Anfrage an die Bundesregierung, die auch teils bereis beantwortet wurden. Zu finden u.a. hier:
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Die beitragsfreie Mitversicherung setzt grundsätzlich einen Wohnsitz im Inland voraus. Für Angehörige, die in einem EU-/EWR-Staat, der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich leben, greifen die europäischen Koordinierungsregeln. Mit einigen weiteren Staaten bestehen zudem zwischenstaatliche Sozialversicherungsabkommen, die auf Gegenseitigkeit beruhen und auch die Krankenversicherung einbeziehen.
Sehr geehrter Herr H.,
vielen Dank für Ihre Nachricht über abgeordnetenwatch.de.
GKV-Reform: Effizienz statt Einheitskasse!
Guten Tag,
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