Antwort 18.08.2021 von Klaus Stöber parteilos
Über den Einlagensicherungsfonds sind die meisten Spareinlagen ausreichend gesichert. Deshalb dienen die Staatshilfen nicht der Einlagensicherung.
Über den Einlagensicherungsfonds sind die meisten Spareinlagen ausreichend gesichert. Deshalb dienen die Staatshilfen nicht der Einlagensicherung.
Wir setzen uns ebenfalls für eine Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) ein, um in Kommunen mit angespanntem Gewerbemietmarkt einen Gewerbemietspiegel einführen zu können, mit dem quartiersgenau bzw. nach Lage alle zwei Jahre Mietobergrenzen festgelegt werden. Auch bei Wiedervermietung soll eine Gewerbemietpreisbremse für einen moderaten Gewerbemietpreis sorgen.
Ich unterstütze die Forderung der Kommunen nach einer besseren finanziellen Ausstattung
Ich unterstütze die Forderung des Landrats und der Bürgermeister im Landkreis Meißen.