
Der Deutsche Bundestag ist nicht verpflichtet, verfassungswidrigen Gesetzentwürfen und Anträgen zuzustimmen und somit zu beschließen.
Der Deutsche Bundestag ist nicht verpflichtet, verfassungswidrigen Gesetzentwürfen und Anträgen zuzustimmen und somit zu beschließen.
Die CDU/CSU-Fraktion will die Einsetzung des Untersuchungsausschusses zur Steueraffäre „Scholz/Warburg“ nun vor dem Bundesverfassungsgericht erstreiten
Selbstverständlich sollen Untersuchungsausschüsse mit dem verfassungsmäßig größtmöglichen Untersuchungsauftrag eingesetzt werden
Der Untersuchungsausschuss wird planmäßig im Frühjahr 2025 seinen Endbericht vorlegen. Bis dahin werden noch Zeugen vernommen werden, unter anderem auch die politisch Verantwortlichen.
Am Donnerstag, den 22.6.23 findet im Rahmen der Ausschusssitzung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung eine Sachverständigenanhörung zu diesem Thema statt
Die AfD beantragt einen Untersuchungsausschuss