Antwort 17.07.2025 von Bärbel Bas SPD
Das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum unterscheidet nicht nach den jeweiligen Ursachen für den Hilfebedarf.
Das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum unterscheidet nicht nach den jeweiligen Ursachen für den Hilfebedarf.
Das Wohngeld richtet sich nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) und hat eigene Regeln zur Einkommensermittlung und Freibeträgen; daraus können im Vergleich zum Bürgergeld unterschiedliche Ergebnisse entstehen.
Direkte Kommunikation bevorzugt
Es droht eine Rückkehr zu einem System, das stärker auf Druck und Kontrolle setzt – statt auf echte Unterstützung, Förderung und Selbstbestimmung
ich habe meiner Antwort nichts hinzuzufügen.
Es gilt die Aussage: Wir wollen das Werkstattentgelt verbessern.