Sollten Bürgergeldempfänger Bewerbungskosten auch für nicht-sozialversicherungspflichtige Stellen erstattet bekommen? Ich finde, die aktuelle Regelung erschwert den Zugang zu Arbeit – Ihre Meinung?
Aktuell werden Bewerbungskosten nur für sozialversicherungspflichtige Jobs übernommen (§16 SGB II). Als Bürgergeldbezieher, der sich aktiv bewirbt, empfinde ich das als unfair. Beispiel: Ich bewarb mich für ein duales Studium bei einer Behörde – mit Aussicht bei Bestehen zum Beamten zu werden. Trotz Absage wurden meine Fahrtkosten nicht erstattet, weil die spätere Verbeamtung nicht sozialversicherungspflichtig wäre.
Diese Regelung wirkt kontraproduktiv: Sie belastet finanziell und schreckt ab, sich auf bestimmte Stellen zu bewerben. Dabei geht es doch darum, Menschen in Arbeit zu bringen – unabhängig vom späteren Status. Wie stehen Sie dazu? Sollte die Politik hier nachbessern, um gleiche Chancen zu ermöglichen?

Vielen Dank für Ihre wichtige Frage und den persönlichen Einblick. Sie sprechen einen Punkt an, der tatsächlich viele Menschen betrifft: Wer Bürgergeld bezieht und sich ernsthaft um Arbeit oder Ausbildung bemüht, sollte nicht durch zusätzliche finanzielle Hürden ausgebremst werden.
Das Ziel muss sein, den Zugang zu Arbeit so unkompliziert wie möglich zu machen – ganz unabhängig davon, ob es sich später um eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit, eine Ausbildung, ein duales Studium oder eine Beamtenlaufbahn handelt. Jede ernsthafte Bewerbung ist ein Schritt in Richtung Eigenständigkeit und sollte entsprechend unterstützt werden.