Frage von Christian S. • 03.07.2025
Sie haben im Sommer 2025 eine kleine Anfrage gestellt und nach den 14 häufigsten Vornamen bei Bürgergeldempfängern gefragt. Wieso ausgerechnet die Zahl 14? Die scheint mir etwas willkürlich.
Hallo
Sie haben im Sommer 2025 eine kleine Anfrage gestellt und nach den 14 häufigsten Vornamen bei Bürgergeldempfängern gefragt. Wieso ausgerechnet die Zahl 14? Die scheint mir etwas willkürlich.
Liebe Grüße

Antwort von Raimond Scheirich AfD • 22.09.2025
Die Zahl 14 ist nicht willkürlich. Die allgemeinen Anforderungen Schriftlicher Einzelfragen sehen vor, dass nicht mehr als 28 Einzelangaben erfragt werden dürfen. Daraus ergeben sich somit maximal 14 Vornamen bei Bürgergeldempfängern plus die jeweilige Anzahl.