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Nina Warken
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Frage von Beate K. •

Warum zahlt der Bund für Bürgergeldempfänger nur eine Pauschale an die GKV, obwohl die tatsächlichen Kosten deutlich höher sind?

Sehr geehrte Frau Warken.

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wird jährlich mit über 50 Mrd. € für versicherungsfremde Leistungen belastet: beitragsfreie Familienversicherung (§ 10 SGB V, ca. 40 Mrd. €), Mutterschaftsleistungen (§ 24i SGB V, ca. 3,5–4 Mrd. €) und die Unterdeckung bei Bürgergeldempfängern (§ 5 Abs. 1 Nr. 2a SGB V, § 26 SGB II, ca. 10 Mrd. €). Demgegenüber steht ein pauschaler Bundeszuschuss von 14,5 Mrd. € (§ 221 SGB V), der nur etwa ein Drittel dieser Kosten deckt. Die Differenz tragen Beitragszahler – mit steigenden Sozialabgaben und sinkenden Nettolöhnen. Warum gleicht der Bund die von ihm verursachten Kosten nicht vollständig aus, obwohl dies dem Verursacherprinzip und dem Sozialstaatsgebot (Art. 20 GG) entspräche? Sozialhilfeempfänger werden vollständig steuerfinanziert versichert. Eine Entlastung der Sozialbeiträge würde den Nettolohn erhöhen und zugleich Unternehmen stärken.

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