Sollten Bürgergeldempfänger Bewerbungskosten auch für nicht-sozialversicherungspflichtige Stellen erstattet bekommen? Ich finde, die aktuelle Regelung erschwert den Zugang zu Arbeit – Ihre Meinung?
Aktuell werden Bewerbungskosten nur für sozialversicherungspflichtige Jobs übernommen (§16 SGB II). Als Bürgergeldbezieher, der sich aktiv bewirbt, empfinde ich das als unfair. Beispiel: Ich bewarb mich für ein duales Studium bei einer Behörde – mit Aussicht bei Bestehen zum Beamten zu werden. Trotz Absage wurden meine Fahrtkosten nicht erstattet, weil die spätere Verbeamtung nicht sozialversicherungspflichtig wäre.Diese Regelung wirkt kontraproduktiv: Sie belastet finanziell und schreckt ab, sich auf bestimmte Stellen zu bewerben. Dabei geht es doch darum, Menschen in Arbeit zu bringen – unabhängig vom späteren Status. Wie stehen Sie dazu? Sollte die Politik hier nachbessern, um gleiche Chancen zu ermöglichen? Oder sollte das Bewerben auf Beamtenstellen weiter ein "Luxushobby" bleiben ?

Sehr geehrter Herr M.,
vielen Dank für Ihre Frage. Nach Ihrer Schilderung erschließt sich mir wirklich nicht, warum die aktuelle Regeleung im SGB II eine Bewerbungskosten nur Fällen eines sozialversicherungspflichtigen Jobs übernimmt. Ziel muss es schließlich sein, wie Sie sagen Menschen in Arbeit zu bringen. Für die individuelle Perspektive sollte es dabei zunächst unerheblich sein ob es sich um einen Job im Landesdienst mit einer Verbeamtung handelt (schließlich wird auch dort händeringend Personal gesucht) oder um eine Tarifbeschäftigung. Unsere Fraktion im Bundestag setzt sich dafür ein, dass die Teilhabe am Arbeitsmarkt und die dazu bestehenden Instrumente finanziell und rechtlich abgesichert werden, um möglichst vielen Menschen den Weg aus der Erwerbslosigkeit in Arbeit zu ermöglichen. Ganz grundsätzlich kommt unsere Kritik am Bürgergeldsystem hinzu, dass letztlich neben einigen wenigen Verbesserung nur eine Fortführung des alten Hartz IV Systems unter neuen Namen darstellt. Eine integrative Arbeitsmarktförderung und vor allem auch eine existenzsichernde wie wir sie uns vorstellen sieht anders aus. Zudem streiten wir weiter dafür, dass Löhne und Arbeitsbedingungen so gestaltet sind, dass Menschen überhaupt gar nicht erst Bürgergeld in Anspruch nehmen müssen.
Ihre konkrete Frage werde ich zum Anlass nehmen, mich bei meinen Kolleg*innen in der Bundestagsfraktion über diese konkrete Regelung zu informieren und werden Ihnen dann ggf. noch weitere Informationen zukommen lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Schaft