Antwort 02.10.2024 von Hubertus Heil SPD
Die Richtlinie (EU) 2022/2041 über angemessene Mindestlöhne in der Europäischen Union (EU-Mindestlohn-Richtlinie) ist bis zum 15. November 2024 in nationales Recht umzusetzen.
Die Richtlinie (EU) 2022/2041 über angemessene Mindestlöhne in der Europäischen Union (EU-Mindestlohn-Richtlinie) ist bis zum 15. November 2024 in nationales Recht umzusetzen.
Der Mindestlohn ist bei diesem Thema nur ein Puzzleteil

Der Preisentwicklung ist Rechnung tragen und jedem soll ein auskömmliches Leben ermöglicht werden.
