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Hubertus Heil
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Frage von Jochen T. •

Warum wird der Mindestlohn bei dem Abarbeiten von Strafen nicht beachtet und nur 10Euro pro Tag berechnet, warum ist so eine Unterbezahlung legal und rechtlich zulässig?

“Ersatzfreiheitsstrafen sind eine soziale Ungerechtigkeit. Warum müssen arme Menschen eine Strafe absitzen während Reiche sich rauskaufen können? Man kann Geldstrafen zwar auch abarbeiten aber bei 10EUR/Tag weit unter Mindestlohn.”

https://www.gegen-hartz.de/news/buergergeld-erzwingungshaft-trotz-kindern-a-beduerftigkeit

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr T.,

vielen Dank für ihre Nachricht.

Nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) haben grundsätzlich nur Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Anspruch auf den allgemeinen Mindestlohn. Die Arbeit im Strafvollzug begründet nach allgemeiner Auffassung kein privatrechtliches Arbeitsverhältnis. Strafgefangene sind vielmehr im Rahmen der sog. Anstaltsgewalt zur Arbeit verpflichtet. Ihre Beschäftigung dient nicht Erwerbszwecken, sondern der Resozialisierung. Folglich werden Strafgefangene vom MiLoG nicht erfasst und haben demnach auch keinen Anspruch auf den allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn.

Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch entschieden, dass Ausgestaltung und Höhe der Vergütung von Gefangenenarbeit durch den Landesgesetzgeber so bemessen sein müssen, dass die in dem Resozialisierungskonzept festgeschriebenen Zwecke auch tatsächlich erreicht werden können (BVerfG, Urteil vom 20. Juni 2023 – 2 BvR 166/16, Rn. 183). Die Angemessenheit der Vergütungshöhe ist nach dem Bundesverfassungsgericht an den mit dem Resozialisierungskonzept verfolgten Zwecken zu messen.

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil

 

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