Antwort 03.05.2023 von Marie-Agnes Strack-Zimmermann FDP
ich nehme meine Abgeordnetenpflichten aus großer Überzeugung vollumfänglich wahr.
ich nehme meine Abgeordnetenpflichten aus großer Überzeugung vollumfänglich wahr.
Das Abgeordnetengesetz bestimmt, dass die Ausübung des Mandats im Mittelpunkt der Tätigkeit eines Mitglieds des Bundestages steht, Tätigkeiten beruflicher oder anderer Art neben dem Mandat jedoch grundsätzlich zulässig sind.
Sie finden meine veröffentlichungspflichtigen Angaben unter: https://www.bundestag.de/abgeordnete/biografien/B/brantner_franziska-857200 .