Frage von Wilfried M. • 20.09.2019

Antwort ausstehend von Michael Kretschmer CDU
(...) Sollte aus Ihrer Sicht die Entscheidung eines Sozialhilfeträgers der Nachprüfung im Verwaltungswege und vor den Sozialgerichten bedürfen, steht Ihnen der Rechtsweg offen. Die Betroffenen und deren Bevollmächtigte können bei Bescheiden von den gegebenen Rechtsbehelfen (Widerspruch, Klage) Gebrauch machen, wenn sie der Meinung sind, dass die hier dargestellten Rechtsgrundlagen falsch angewendet oder eine Berechnung falsch durchgeführt wurde, und sich damit eine Überprüfung dieser Entscheidung sichern. (...)
(...) bitte wenden Sie sich direkt an mein Abgeordnetenbüro (...)
(...) erneut nur höflich an den Arbeitskreis Familie der AfD-Bundestagsfraktion verweisen. (...)