Antwort 27.07.2022 von Delara Burkhardt SPD
diese Frage ist aufgrund des Scheiterns der Impflicht nicht mehr aktuell.
diese Frage ist aufgrund des Scheiterns der Impflicht nicht mehr aktuell.
Für einen Halteverstoß auf einem Schutzstreifen des Radverkehrs sieht die BKatV eine Geldbuße von 55 Euro vor (lfd. Nr. 54a BKat). Wird zusätzlich eine Qualifikation verwirklicht, sind höhere Bußgelder vorgesehen.
Die Koalition hat sich weiterhin vorgenommen, die gesetzliche Rente zu stärken und das Rentenniveau konstant auf mindestens 48% zu sichern
