Viele wichtige Errungenschaften und Rechte, die wir heute für selbstverständlich halten, wurden mit zivilem Ungehorsam erkämpft, etwa das Wahlrecht für Frauen, der Atomausstieg oder das Ende der sog. Rassentrennung in den USA. Insofern distanziere ich mich nicht von zivilem Ungehorsam, wenn alle anderen Mittel zuvor erfolglos geblieben sind und wenn er dem Gemeinwohl verpflichtet ist.
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Antwort 23.01.2023 von Dominik Lorenzen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 07.12.2022 von Rosa Domm BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Außerdem darf das Ziel des zivilen Ungehorsams sich nie aus singulären Interessen speisen, sondern muss dem Gemeinwohl verpflichtet sein. Aus meiner Sicht ist nicht für jede Forderung ziviler Ungehorsam legitim.
Antwort 17.11.2022 von Stephan Brandner AfD
Quelle ist der Abschlussbericht.
Antwort 14.11.2022 von Norbert Röttgen CDU
Sehr geehrter Herr G. .,
Antwort 12.11.2022 von Thorsten Frei CDU
Der Unterschied zwischen den sog. „Bauern-Protesten“ und „Letzter Generation“ liegt darin, dass erstere ihre Aktionen wie vorgeschrieben bei den Ordnungsbehörden anmelden und keine Straftaten begehen.
Antwort 24.11.2022 von Marco Buschmann FDP
Im August 2022 hat das Bundesministerium der Justiz den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung verwaltungsgerichtlicher Verfahren veröffentlicht