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Marco Buschmann
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Frage von Richard D. •

Wann beabsichtigen Sie und die Bundesregierung, welche Sie mitverantworten, gegen überbordende Verwaltungsvorschriften und Bürokratie vorzugehen, die die Energie- und Verkehrswende ausbremsen?

Sehr geehrter Herr Buschmann,
mit Interesse habe ich Ihre Einlassungen zur Strafe von Klimaaktivisten verfolgt.
So schmerzhaft individuelle Schicksale wie Krankheit, Unfall und Tod für die Beteiligten auch sind und gerne vom omnipräsenten, digitalen Medienbetrieb als Aufmerksamkeitsmagnet eingesetzt werden, finde ich es deplatziert, dass Sie als Regierungsmitglied sich dieser Empörungsmechanismen für ihre eigene Reputation bedienen und sich vorverurteilend äußern. Es zu durchsichtig und verständlich, dass die Regierung jeden Protest von Klimaaktivisten zu deligitimieren versucht - führen ihre Aktionen doch tagtäglich das Versagen der Regierung in Sachen Klimaschutz und das grob fahrlässig in Kauf genommene Verfehlen der deutschen Klimaschutzziele vor Augen.
Es gäbe ein viel einfacheres Mittel die Legitimation Ihres eigenen Regierungshandelns zu erhöhen, indem Sie sich dafür einsetzen, antiquierte Rechtsvorschriften aus der Welt zu schaffen, die die Energiewende ausbremsen.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr D.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Als Freie Demokraten setzen wir uns seit langem für eine Beschleunigung von Infrastrukturvorhaben ein. Als Fortschrittskoalition haben wir daher vereinbart, die Dauer von Planungs- und Gerichtsverfahren weiter zu verkürzen.

Im August 2022 hat das Bundesministerium der Justiz den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung verwaltungsgerichtlicher Verfahren veröffentlicht. In Zeiten zunehmender Energieknappheit ist die überragende Bedeutung dieses Vorhabens noch einmal besonders deutlich geworden. Der Ausbau von Stromleitungen hat höchste Priorität für die Energiewende. Die Energiewende verlangt zudem den zügigen Ausbau erneuerbarer Energien.

Dem Gesetzentwurf zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Infrastrukturbereich liegen drei Leitgedanken zugrunde: Planungsbeschleunigung, Rechtssicherheit, Normenklarheit. Damit werden wir die Verfahrensdauer von Gerichtsverfahren bei besonders bedeutsamen Infrastrukturvorhaben weiter reduzieren. Die hohe Qualität verwaltungsgerichtlicher Verfahren erhalten wir dabei aufrecht. Die Planungsbeschleunigung im Verwaltungsgerichtsverfahren ist genauso dringlich wie der effektive Rechtsschutz.

Hinsichtlich des Gesetzentwurfs finden gegenwärtig Gespräche innerhalb der Bundesregierung statt. Ich hoffe, dass wir schnell zu einer gemeinsamen Lösung gelangen und den Entwurf so schnell wie möglich verabschieden können.

 

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Marco Buschmann MdB

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