Antwort 26.01.2026 von Christian Bernreiter CSU
Der Freistaat hat insoweit bei der verkehrsrechtlichen Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen an Autobahnen keinerlei Zuständigkeiten mehr.
Der Freistaat hat insoweit bei der verkehrsrechtlichen Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen an Autobahnen keinerlei Zuständigkeiten mehr.
Zu gesundheitspolitischen Anfragen bitten wir Sie, sich direkt mit dem Bundesministerium für Gesundheit in Verbindung zu setzen unter poststelle@bmg.bund.de.
Die pauschale Abwertung von Polizist*innen ist nicht die Position unserer Partei oder Bundestagsfraktion. Wir widersprechen hier sehr klar.
Dieses Format im Rahmen einer bundesweiten Regelung zu unterstützen, klingt gut
Für die Ausstattung von Autos von Mitgliedern der freiwilligen Feuerwehren in Sachsen-Anhalt gibt es keine entsprechenden Pläne