Antwort 23.01.2026 von Bärbel Bas SPD
Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und danach noch in einem sozialversicherungspflichtigen Job arbeitet, kann für dieses Einkommen den Aktivrenten-Freibetrag nutzen.
Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und danach noch in einem sozialversicherungspflichtigen Job arbeitet, kann für dieses Einkommen den Aktivrenten-Freibetrag nutzen.
Zur Übernahme des tariflich vereinbarten zusätzlichen Urlaubstages auf den Beamtenbereich wurde bisher noch keine politische Entscheidung getroffen.
Die maßgeblichen Rechtsgrundlagen für Berufssoldatinnen und Berufssoldaten finden sich im Soldatengesetz (SG) sowie im Gesetz zur Förderung der anderweitigen Verwendung von Berufssoldaten und Beamten (Verwendungsförderungsgesetz)
Wir setzen uns als SPD grundsätzlich für eine echte Rentenreform ein