Auf eine thematisch gleichlautende Frage habe ich auf dieser Plattform bereits geantwortet. Daher darf auf diese Antwort verweisen.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 08.09.2025 von Daniela Ludwig CSU
Antwort 20.08.2025 von Thorsten Frei CDU
Die Zuständigkeit für die Einbürgerungsverfahren liegt ausschließlich bei den Ländern, respektive den kommunal zuständigen Ausländerbehörden. Der Bund setzt alles daran, um durch gute Rahmenbedingungen zu unterstützen.
Antwort 18.08.2025 von Ilse Aigner CSU
Wenn Sie weitere Fragen zu meiner bereits veröffentlichten Antwort haben, bitte ich Sie, sich aus den bereits genannten Gründen direkt an die Verwaltung des Bayerischen Landtags unter informationsstelle@bayern.landtag.de zu wenden
Antwort ausstehend von Thorsten Glauber FREIE WÄHLER
Antwort 21.07.2025 von Johannes Fechner SPD
Einerseits kann dies zu schnellen Baugenehmigungen für den dringend benötigten Wohnungsbau führen. Andererseits sehe auch ich wie Sie die Gefahr, dass etwa wegen Personalnot oder Verwaltungsfehlern Genehmigungen erteilt werden, die dann nicht einfach durch Nachbarklagen angegriffen werden können.
Antwort ausstehend von Boris Pistorius SPD