Wann und wie wollen Sie, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, die Verwaltungslaufbahn für andere Fachrichtungen öffnen?
Sehr geehrter Frau Ludwig,
horizontale Laufbahnwechsel aus persönlichen Gründen (z.B. berufliche Umorientierung, Weiterentwicklung) schließt der § 42 BLV mit der dazugehörigen VwV ausdrücklich aus.
Im aktuellen Koalitionsvertrag haben Sie erkannt, dass dies nicht mehr zeitgemäß und attraktiv sein kann und richtigerweise vereinbart: "Die starren Einstiegs- und Qualifikationsvoraussetzungen für die Verwaltungslaufbahnen öffnen wir für andere Fachrichtungen und vereinfachen Laufbahnwechsel." Was ist Ihr Vorschlag hierzu und wann kann mit einem Gesetz gerechnet werden?
Mit freundlichen Grüßen