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Thorsten Frei
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Frage von Denis G. •

Was unternehmen Bund und Land, um diese extremen Wartezeiten – speziell in Frankfurt (Oder) – kurzfristig zu reduzieren?

Sehr geehrter Herr Frei,

in Frankfurt (Oder) dauern Einbürgerungsverfahren derzeit im Durchschnitt 2,5–3 Jahre.

Nach gefestigter Rechtsprechung (VG Weimar, Urteil vom 14.09.2022 – 5 K 92/21 We; VG Berlin, Urteil vom 29.04.2015 – VG 23 K 56.14) stellen Überlastung und Personalmangel keinen Rechtfertigungsgrund für jahrelange Untätigkeit dar.

Nach § 75 VwGO können Antragsteller bereits nach drei Monaten Untätigkeitsklage erheben.

Mit freundlichen Grüßen

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