Was unternehmen Bund und Land, um diese extremen Wartezeiten – speziell in Frankfurt (Oder) – kurzfristig zu reduzieren?
Sehr geehrter Herr Frei,
in Frankfurt (Oder) dauern Einbürgerungsverfahren derzeit im Durchschnitt 2,5–3 Jahre.
Nach gefestigter Rechtsprechung (VG Weimar, Urteil vom 14.09.2022 – 5 K 92/21 We; VG Berlin, Urteil vom 29.04.2015 – VG 23 K 56.14) stellen Überlastung und Personalmangel keinen Rechtfertigungsgrund für jahrelange Untätigkeit dar.
Nach § 75 VwGO können Antragsteller bereits nach drei Monaten Untätigkeitsklage erheben.
Mit freundlichen Grüßen

Sehr geehrter Herr G.,
die Zuständigkeit für die Einbürgerungsverfahren liegt ausschließlich bei den Ländern, respektive den kommunal zuständigen Ausländerbehörden. Dort müssten individuell die Prozesse optimiert werden bspw. durch mehr Personal. Dass dies möglich ist, unterstreichen viele Städte wie Cottbus, Nürnberg oder Berlin, die die Verfahren erheblich beschleunigt haben, während es umgekehrt in Frankfurt Oder, Leipzig oder Darmstadt unverändert zu extremen Verfahrensdauern kommt. Der Bund setzt alles daran, um durch gute Rahmenbedingungen zu unterstützen. Ganz entscheidend dürften die von uns angestrebten Digitalisierungsprozesse sein, die auf Verzahnung sowie den barrierefreien Abruf von Daten abzielen.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Frei