Selbstverständlich muss auch angesichts der dramatisch veränderten Sicherheitslage überprüft werden, ob die staatliche Resilienz und der Schutzbedarf etwa der kritischen Infrastrukturen sichergestellt sind.
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Informationsfreiheit ist kein Gnadenrecht des Staates, sondern ein demokratisches Kontrollrecht der Bürgerinnen und Bürger.
Eine Bewertung kann ich daher erst auf Grundlage des konkreten Gesetzentwurfs und der weiteren parlamentarischen Beratungen vornehmen.
Das Ziel, sensible Informationen gegen Spionage durch Feindstaaten oder Terrorismus zu schützen, teile ich grundsätzlich, ebenso wie die angedachte Beschränkung des Auskunftsrechts auf Deutsche und Unionsbürger.
Ein moderner Staat und eine moderne Verwaltung braucht Transparenz.
Es darf jedoch nicht zu einer Reduzierung der bestehenden Auskunftsansprüche für Bürger:innen, für Presse und Zivilgesellschaft kommen. Für eine Abschaffung des bisherigen Transparenzniveaus des Informationsfreiheitsgesetzes wird es keine Zustimmung von mir und uns als Fraktion geben.