Abschaffung der Informationsfreiheit: Wie verhält sich die Umwabdlung öffentlcher Stellen in Black Boxes eigentlich zum Anspruch auf ein modernes, demokratisches Staatswesen?
Lieber Macit,
Wie ich mehreren Quellen entnehmen konnte, will die Regierung das Recht auf die Herausgabe von Informatonen öffentlicher Stellen de facto abschaffen:
https://www.zdfheute.de/politik/deutschland/regierung-reform-informationsfreiheit-gesetz-kritik-100.html
Dass dieses Gesetz Abgeordneten wie Philipp Amthor missfällt, der u.a. aufgtund dieses Gesetzes Probkeme bekam, verstehe ich natürlich. Dass die Regierung wenig Interesse daran hat, den Einfluss von Lobbyisten auf Gesetzgebung und staatliches Handeln offen zu legen, ist mir ebenfalls klar.
Doch wie verhält sich die Umwabdlung öffentlcher Stellen in Black Boxes eigentlich zum Anspruch auf ein modernes, demokratisches Staatswesen? Ist nicht gerade Transparenz eine wesentliche Grundlage eines demokratischen Rechtsstaats?
Oder muss nun der demokratische Jurist sich dem Koalitiobsfrieden beugen?
Ich stelle diese Frage übrigens bewusst über Abgeordnetenwatch, weil es u.a. um diese geht.
Grüßle G.
Lieber Gerhard,
vielen Dank für die Frage und die darin geschilderten Sorgen rund um eine Reform des Informationsfreiheitsgesetzes.
Das IFG ist in diesem Jahr 20 Jahre alt geworden und die einfachgesetzliche Aktivierung des Grundrechts der Informationsfreiheit hat sich mit dem voraussetzungslosen Informationszugang bewährt. Ein moderner Staat und eine moderne Verwaltung brauchen Transparenz.
Die SPD-Bundestagsfraktion unterstützt daher das Vorhaben, das IFG unter Wahrung des Rechts auf Informationszugang weiterzuentwickeln, zu vereinfachen und verständlicher sowie transparenter zu machen. Maßgabe dazu ist die Vereinbarung des Koalitionsvertrages, nach der wir das Informationsfreiheitsgesetz in der bisherigen Form mit einem Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger und Verwaltung reformieren wollen. Dazu zählt insbesondere die Digitalisierung des Bearbeitungsprozesses, denn es ist nicht nachvollziehbar, dass die Bundesverwaltung auch nach 20 Jahre nach Inkrafttreten des IFG die Akten noch händisch schwärzt.
Selbstverständlich muss auch angesichts der dramatisch veränderten Sicherheitslage überprüft werden, ob die staatliche Resilienz und der Schutzbedarf etwa der kritischen Infrastrukturen sichergestellt sind. Nach unserer Einschätzung enthält das IFG die notwendigen Vorschriften zum Schutz der berechtigen staatlichen Sicherheitsbelange, die den Schutz seit zwanzig Jahren ausnahmslos gewährleistet haben. Überprüft werden müssen aber Veröffentlichungspflichten in den Spezialgesetzen etwa zu kritischen Infrastrukturen, da sich hier möglicherweise heute andere Einschätzungen ergeben.
Es darf nicht zu einer Reduzierung der bestehenden Auskunftsansprüche für Bürgerinnen und Bürger, für Presse und Zivilgesellschaft kommen. Für eine Abschaffung des bisherigen Transparenzniveaus des Informationsfreiheitsgesetzes wird es keine Zustimmung der SPD-Bundestagsfraktion geben.
Mit freundlichen Grüßen
Macit Karaahmetoğlu, MdB

