Werden Sie sich gegen die geplante Einschränkung des Informationsfreiheitsgesetzes einsetzen und den freien Zugang zu staatlichen Informationen verteidigen?
Sehr geehrte Frau Klose,
im Koalitionsvertrag haben SPD und Union angekündigt, das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zu reformieren. Nun gibt es Berichte, wonach der Zugang zu staatlichen Informationen erheblich eingeschränkt werden soll. Diskutiert werden unter anderem der Nachweis eines „berechtigten Interesses“, deutlich höhere Gebühren sowie weitere Hürden für Antragsteller.
Das IFG ist seit rund 20 Jahren ein wichtiges Instrument für Transparenz und demokratische Kontrolle staatlichen Handelns. Kritiker befürchten, dass die geplanten Änderungen den Informationszugang faktisch stark einschränken würden.
Wie bewerten Sie diese Pläne? Werden Sie sich im parlamentarischen Verfahren dafür einsetzen, dass das IFG als wirksames Transparenzgesetz erhalten bleibt?
Sehr geehrter Herr D.,
vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihr Engagement zu diesem wichtigen Thema!
Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ist in diesem Jahr 20 Jahre alt geworden und die einfachgesetzliche Aktivierung des Grundrechts der Informationsfreiheit hat sich mit dem voraussetzungslosen Informationszugang bewährt. Ein moderner Staat und eine moderne Verwaltung brauchen Transparenz.
Als SPD-Bundestagsfraktion unterstützen wir daher das Vorhaben, das IFG unter Wahrung des Rechts auf Informationszugang weiterzuentwickeln, zu vereinfachen sowie verständlicher und transparenter zu machen. Grundlage hierfür ist die Vereinbarung im Koalitionsvertrag, das IFG in der bisherigen Form mit einem Mehrwert für Bürger:innen und Verwaltung reformieren zu wollen. Dazu gehört insbesondere die Digitalisierung des Bearbeitungsprozesses, denn es ist nicht nachvollziehbar, dass die Bundesverwaltung immer noch die Akten händisch schwärzt.
Selbstverständlich muss auch angesichts der dramatisch veränderten Sicherheitslage überprüft werden, ob die staatliche Resilienz und der Schutzinsbesondere kritischer Infrastrukturen ausreichend gewährleistet sind. Nach unserer Einschätzung enthält das IFG bereits die notwendigen Regelungen zum Schutz berechtigter staatlicher Sicherheitsinteressen, die sich in den vergangenen zwanzig Jahren bewährt haben. Zu prüfen sind allerdings Veröffentlichungspflichten in den Spezialgesetzen etwa im Bereich kritischer Infrastrukturen, da sich die Sicherheitsbewertung in einzelnen Bereichen inzwischen verändert haben könnte.
Es darf jedoch nicht zu einer Reduzierung der bestehenden Auskunftsansprüche für Bürger:innen, für Presse und Zivilgesellschaft kommen. Für eine Abschaffung des bisherigen Transparenzniveaus des Informationsfreiheitsgesetzes wird es keine Zustimmung von mir und uns als Fraktion geben.
Abschließend möchte ich mich nochmal für Ihre Nachricht bedanken. Mir liegt dieser kritische Austausch sehr am Herzen und ich betrachte diesen als Bereicherung für meine parlamentarische Arbeit.
Mit freundlichen Grüßen
Annika Klose

