Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Frage von Uwe S. • 06.03.2015
Antwort von Constanze Krehl SPD • 29.04.2015 (...) Im Koalitionsvertrag haben sich SPD und CDU/CSU in Deutschland darauf geeinigt, Grundprinzipien des Datenschutzes, wie Zweckbindung und Datensparsamkeit, wahren zu wollen. Die Verhandlungsführer im Rat müssen sich an den Koalitionsvertrag halten. (...)
Frage von Horst S. • 06.03.2015
Antwort von Dieter Peter Jahr CDU • 11.03.2015 Frage von Horst S. • 06.03.2015
Antwort ausstehend von Paul Hermann Winkler CDU Frage von Maximilian K. • 08.02.2015
Antwort von Jan Philipp Albrecht BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 23.02.2015 (...) Die Reaktion auf Paris kann also nicht eine weitere Ausweitung der generellen Überwachung sein, welche Anschläge auch in Zukunft nicht generell verhindern wird können. Wir dürfen nicht Millionen von Menschen überwachen, weder beim Fliegen (Fluggastdaten-Abkommen), noch beim Surfen im Internet oder am Telefon: damit Überwachungsmaßnahmen nicht in einen Generalverdacht gegen jeden Bürger / jede Bürgerin münden. Es ist ein Irrglaube, mehr Sicherheit durch mehr anlasslose Überwachung schaffen zu wollen. (...)
Frage von Helmut G. • 31.01.2015
Antwort von Andreas Dressel SPD • 04.02.2015 (...) Eine solche schreckliche Tat rechtfertigt jedoch keine Schnellschüsse und hektischen Aktionismus. Wie der EUGH mit seinem Urteil vom 08.04.2014 zur EU-Richtlinie zur Sicherung von Telefon- und Email-Informationen festgestellt hat, ist die anlasslose Speicherung von Kommunikationsdaten ohne Verdacht auf Straftaten nicht mit EU-Recht vereinbar. Es muss nun zunächst auf europäischer Ebene geprüft werden, ob eine rechtlich saubere Lösung bei der Vorratsdatenspeicherung machbar ist und wenn ja, wie diese aussehen könnte. (...)
Frage von Helmut G. • 30.01.2015
Antwort von Sören Schumacher SPD • 03.02.2015 (...) Ich bin der Meinung, dass das oben skizzierte Spannungsverhältnis nicht durch die einfache Setzung von „wichtiger“ bzw. „weniger wichtig“ zu klären ist, und auch der Richtervorbehalt allein, der sich in einem Rechtsstaat von selbst versteht, reicht nicht aus, alle Bedenken gegen einen Eingriff in ein Grundrecht als unbegründet zurückzuweisen. Ziel kann es nur sein, Regelungen zu treffen, die das Spannungsverhältnis so austarieren, dass beiden berechtigten Anliegen der Bürgerinnen und Bürger – dem Datenschutz und der Inneren Sicherheit – optimal gedient ist. (...)