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Martin Häusling
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Frage von Jürgen B. •

Frage an Martin Häusling von Jürgen B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Häusling,

zu den erschreckenden Recherchen von NDR, Süddeutsche und ZAPP in Bezug zu Datenpaketen, die letztlich nicht anonymisiert sind, sagten Sie:
"Wir brauchen als Abgeordnete Vertrauensschutz.“ (Quelle: https://daserste.ndr.de/panorama/archiv/2016/Nackt-im-Netz-Intime-Details-von-Politikern-im-Handel,nacktimnetz110.html - Aufruf 3. 11. 2016)

Ich bin ob dieser Aussage irritiert, Herr Häusling.
Sicherlich ist es richtig und wichtig, dass Abgeordnete wie auch Ärzte und Journalisten Vertrauensschutz benötigen. Das dies nicht so ist, wissen wir allerdings seit geraumen drei Jahren - nämlich seit den Enthüllungen von Edward Snowden. In der Politik hat sich da allerdings wenig bis nichts geregt.

Sicherlich sollte es jedoch auch richtig und wichtig sein, dass JEDE/R Vertrauensschutz genießen sollte. Es geht m.E. in keinster Weise um ein Privileg von Abgeordneten, so wie Sie dies darstellen. Es geht um ein Menschenrecht.
Wollen Sie "normalen" BürgerInnen diesen Vertrauensschutz weniger zugestehen als sich selbst als Abgeordneter?
Wären Sie dann an falscher Stelle tätig? Sie vertreten nämlich die BürgerInnen!

Über klärende Zeilen wäre ich sehr dankbar, um einen in Ihrem Satz merkwürdig klingenden Dünkel und einem Zwei-Klassen-Vertrauensschutz ausräumen zu können.

Mit freundlichen Grüßen

J. B.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr B.,

danke für Ihre Nachfrage. Gern komme ich Ihrer Bitte um Klarstellung nach. Wie Sie der NDR-Dokumentation im Weiteren entnehmen konnten, ging es mir keinesfalls um Sonderprivilegien für Politiker oder einen „Zwei-Klassen-Vertrauensschutz“, wie Sie es bezeichnet haben. Es steht für mich vollkommen außer Frage, dass ein Rechts- und Vertrauensanspruch für alle Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen gelten muss.
In meinen Äußerungen habe ich kein vermeintlich höheres Schutzrecht für mich als Privatperson gefordert, sondern darauf verwiesen, welche Folgen eine solche Datenschutzlücke für die Politik, ähnlich wie für jedes Unternehmen, haben kann. Als Politiker sehe ich es als meine Pflicht an darauf hinzuweisen, welche Gefährdungen von Gemeinwohlinteressen möglich sind, wenn hochsensible Daten über Beratungen, Absprachen und Strategien von Gesetzesberatungen etc. in die Hände vollkommen Unbekannter geraten.
Als Bürgerinnen und Bürger erwarten Sie zu Recht, dass Politiker/innen im öffentlichen Interesse verantwortungsbewusst mit Daten umgehen und jeden Missbrauch sensibler Informationen vermeiden. Dazu gehört für mich auch, anzuzeigen, wenn meine eigene Sorgfaltspflicht diesen Ansprüchen nicht genügen kann und auf dringenden gesetzlichen Handlungsbedarf zu verweisen.

Ich hoffe, dass ich mit diesen Ausführungen zum besseren Verständnis meiner Äußerungen beitragen konnte.

Martin Häusling

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