Es geht dabei nicht allein um Kostenbegrenzung, sondern auch um eine höhere Standardisierung des Wirkstoffgehalts, wie er bei Fertigarzneimitteln und Rezepturen erreicht werden kann.
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Als jemand, der selbst mit dem Tourette-Syndrom lebt, kann ich gut nachvollziehen, wie stark die Erkrankung den Alltag, die Teilhabe und die beruflichen Möglichkeiten einschränken kann.
Leider wurde das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vom Deutschen Bundestag mit einer Mehrheit von SPD und CDU verabschiedet.
Aus unserer Sicht ist es richtig, die Leistungen der Solidargemeinschaft auf Arzneimittel zu konzentrieren, deren Wirkstoffgehalt und Dosierung besser kontrollierbar sind.
Ich möchte allerdings der Annahme widersprechen, dass durch die beschlossenen Änderungen ab 2027 zwangsläufig Behandlungsplätze wegfallen. Die Rückführung psychotherapeutischer Leistungen in die morbiditätsorientierte Gesamtvergütung bedeutet nicht, dass diese Leistungen nicht mehr vergütet werden.