Ich habe das Tourette-Syndrom. Mir helfen ausschließlich Cannabisblüten. Nun zahlt die GKV nicht mehr. Ich bin arbeitsunfähig. Wie können Sie als Politikerin dies mit Ihrem Gewissen vereinbaren?
folgende Frage an Sie:
Ich bin 44 Jahre alt und leide seit meiner Kindheit am Tourette-Syndrom.
Diese Krankheit ist eine massive Einschränkung im Alltag. Stellen Sie sich einfach mal vor, dass Ihnen Ihr eigener Körper nicht gehorcht - und dies in jeder Alltagssituation.
Nachdem meine Kindheit und Jugend durch diese schwerwiegende, neurologische und ungenügend erforschte Krankheit die Hölle auf Erden war, konnte ich nun seit mittlerweile fast 10 Jahren dank Cannabisblüten auf Rezept vieles im Leben nachholen, was ich dank Erkrankung nie konnte.
Seitdem die GKV die Therapie mit Cannabisblüten gezahlt hat, ging es in meinem Leben deutlich bergauf.
Nun zahlt die GKV keinen Cent mehr - von heute auf Morgen. Ich beziehe Berufsunfähigkeits-Rente und kann mir die anfallenden Kosten schlichtweg nicht leisten.
Nun bin ich wieder vom Alltag ausgeschlossen, nach Jahrzehnten des Leids.
Sehr geehrter Herr R.,
vielen Dank für Ihren Brief und für den Mut, Ihre persönliche Geschichte mit mir zu teilen. Ihr Schicksal berührt mich zutiefst. Ich verstehe, dass sie verärgert und verzweifelt sind, dass die GKV die Kosten für Ihre Therapie nicht mehr übernimmt und ich teile Ihren Ärger. Eine gute Gesundheitsversorgung, bei der Ärztinnen und Ärzte sich um das Wohl ihrer Patientinnen und Patienten kümmern können und die Arztneimittel verschreiben, die benötigt werden, ist nicht zu viel verlangt.
Leider wurde das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vom Deutschen Bundestag mit einer Mehrheit von SPD und CDU verabschiedet. Wir GRÜNEN haben uns von Anfang an mit Nachdruck gegen die damit verbundenen Kürzungen in der medizinischen Versorgung eingesetzt. Besonders kritisch sehen wir, dass Therapien, die nachweislich wirken, wie in Ihrem Fall die Behandlung mit Cannabisblüten, nicht mehr finanziert werden. Das ist gesundheitspolitisch inakzeptabel.
Neben der inhaltlichen Kritik bereitete uns auch das parlamentarische Verfahren große Sorgen: Dass zentrale Änderungen von so großer Tragweite innerhalb kürzester Zeit beraten und beschlossen wurden, wird der Bedeutung dieses Gesetzes nicht gerecht. Gerade bei einem Vorhaben, das die gesundheitliche Versorgung so vieler Menschen unmittelbar betrifft, wäre eine sorgfältige parlamentarische Beratung zwingend geboten gewesen. In einer solchen wäre dann auch aufgefallen, dass genau für Ihren Fall keine Übergangsfristen oder Bestandsschutz vorgesehen sind. Es ist auch absolut unverantwortlich Therapien von heute auf morgen nicht mehr zu finanzieren und Therapien damit abzubrechen.
Alle Versuche meiner Kolleg*innen in der GRÜNEN Bundestagsfraktion, eine überhastete Abstimmung über das Gesetz zu verhindern, sind leider gescheitert. Sowohl die eindringlichen Appelle an die Bundesregierung, das Gesetz von der Tagesordnung des Bundestages abzusetzen, als auch der Eilantrag von Janosch Dahmen beim Bundesverfassungsgericht wurden abgelehnt. Die Forderung, dass Hessen im Bundesrat Verantwortung übernimmt und sich für die Anrufung des Vermittlungsausschusses einsetzt, haben wir ebenso unterstützt. Als Oppositionsabgeordnete hatte ich jedoch keinen unmittelbaren Einfluss auf die Positionierung der Hessischen Landesregierung im Bundesrat. Die Entscheidung in dieser Sache lag in Hessen bei Gesundheitsministerin Diana Stolz sowie den tragenden Regierungsfraktionen von CDU und SPD.
Ich wünsche Ihnen persönlich alles Gute, und dass sie vielleicht mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt eine Therapiemöglichkeit mit cannabishaltigen Fertigarzteimitteln finden. Bspw. das für Deutschland lizensierte Unternehmen cansativa bietet hier für Ärztinnen und Ärzte auch Beratung an. Ebenso können Sie und ihre Ärztin oder ihr Arzt sich auch an den Bund Deutscher Cannabis Patienten e.V.* wenden, falls dies noch nicht geschehen ist. Hier finden Sie auch Rat für die weitere Auseinandersetzung mit Ihrer Krankenkasse.
Seien Sie versichert, dass wir GRÜNE im Hessischen Landtag, ebenso wie unsere Kolleg*innen auf Bundesebene, uns weiterhin mit Nachdruck für eine verlässliche und bedarfsgerechte Gesundheitsversorgung einsetzen werden. Dazu gehört auch, dass Therapien wie Ihre dauerhaft finanziert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Nina Eisenhardt

