Ich habe das Tourette-Syndrom. Mir helfen ausschließlich Cannabisblüten. Nun zahlt die GKV nicht mehr. Ich bin arbeitsunfähig. Wie können Sie als Politiker dies mit Ihrem Gewissen vereinbaren?
Ich bin 44 Jahre alt und leide seit meiner Kindheit am Tourette-Syndrom.Diese Krankheit ist eine massive Einschränkung im Alltag. Stellen Sie sich einfach mal vor, dass Ihnen Ihr eigener Körper nicht gehorcht - und dies in jeder Alltagssituation.Nachdem meine Kindheit und Jugend durch diese schwerwiegende, neurologische und ungenügend erforschte Krankheit die Hölle auf Erden war, konnte ich nun seit mittlerweile fast 10 Jahren dank Cannabisblüten auf Rezept vieles im Leben nachholen, was ich dank Erkrankung nie konnte.Seitdem die GKV die Therapie mit Cannabisblüten gezahlt hat, ging es in meinem Leben deutlich bergauf.Nun zahlt die GKV keinen Cent mehr - von heute auf Morgen. Ich beziehe Berufsunfähigkeits-Rente und kann mir die anfallenden Kosten schlichtweg nicht leisten.Nun bin ich wieder vom Alltag ausgeschlossen, nach Jahrzehnten des Leids.
Sehr geehrter Herr R.
vielen Dank für Ihre offene Schilderung. Als jemand, der selbst mit dem Tourette-Syndrom lebt, kann ich gut nachvollziehen, wie stark die Erkrankung den Alltag, die Teilhabe und die beruflichen Möglichkeiten einschränken kann. Dass eine Behandlung, die Ihnen über viele Jahre geholfen hat, plötzlich nicht mehr finanziert wird, ist für Sie eine enorme Belastung.
Die Regelungen zur Kostenübernahme von medizinischem Cannabis liegen in der Zuständigkeit des Bundes. Als Landtagsabgeordneter kann ich die Entscheidung Ihrer Krankenkasse nicht unmittelbar ändern. Dennoch setze ich mich dafür ein, dass die Versorgung von Menschen mit schwerwiegenden chronischen Erkrankungen verbessert wird und individuelle Behandlungserfolge angemessen berücksichtigt werden.
Nach den neuen Regelungen bleiben Cannabisextrakte sowie Dronabinol und Nabilon grundsätzlich erstattungsfähig. Für bisherige Blütenpatientinnen und -patienten ist eine Umstellung auf Extrakte ohne die sechsmonatige Erprobungsphase vorgesehen. Ob dies für Sie eine geeignete Alternative ist, muss medizinisch geprüft werden. Eine andere Darreichungsform ist nicht automatisch gleichwertig mit Ihrer bisherigen Therapie.
Auch Eigenanbau oder der Bezug über eine Anbauvereinigung können grundsätzlich Möglichkeiten sein, Cannabisblüten zu erhalten. Sie ersetzen jedoch keine ärztlich begleitete und finanzierte Behandlung. Gerade Menschen, die auf eine Berufsunfähigkeitsrente angewiesen sind, dürfen mit den Kosten ihrer notwendigen Versorgung nicht allein gelassen werden.
Ich werde Ihre Erfahrungen in meine politische Arbeit einfließen lassen. Unser Ziel muss eine Gesundheitsversorgung sein, die die Lebensqualität und die tatsächlichen Behandlungserfolge der Betroffenen in den Mittelpunkt stellt.

