Wie vereinbaren Sie die Aussage, frühzeitige Behandlung verhindere Chronifizierung und Folgekosten, mit einer Budgetierung, die ab 2027 genau diese schnelle psychotherapeutische Versorgung erschwert?
In einer vorherigen Frage zum GKV-Gesetz haben Sie geantwortet, man habe „ausdrücklich darauf geachtet, dass die psychotherapeutische Versorgung geschützt bleibt". Das verstehe ich nicht: Durch die Rückführung in die budgetierte Gesamtvergütung, die Streichung der Kurzzeittherapie-Zuschläge und den Wegfall der Angemessenheitsprüfung fallen ab 2027 Behandlungsplätze weg.
Der Bestandsschutz hilft nur kurzfristig laufenden Behandlungen. Eine Priorisierung „dringlicher" Fälle schafft zudem keine zusätzlichen Kapazitäten, sondern verteilt nur um. Widersprüchlich wird es, wenn gleichzeitig betont wird, frühzeitige Behandlung verhindere Chronifizierung und Folgekosten – während die Budgetierung genau die dafür nötige schnelle Versorgung erschwert. Auf die konkrete Frage nach einer Folgenabschätzung (Einsparung vs. Folgekosten) blieb zudem bislang jede Antwort konkrete Zahlen schuldig.

