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Thomas Hering
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Frage von Daniel R. •

Ich habe das Tourette-Syndrom. Mir helfen ausschließlich Cannabisblüten. Nun zahlt die GKV nicht mehr. Ich bin arbeitsunfähig. Wie können Sie als Politiker dies mit Ihrem Gewissen vereinbaren?

Folgende Frage an Sie:

Ich bin 44 Jahre alt und leide seit meiner Kindheit am Tourette-Syndrom.

Diese Krankheit ist eine massive Einschränkung im Alltag. Stellen Sie sich einfach mal vor, dass Ihnen Ihr eigener Körper nicht gehorcht - und dies in jeder Alltagssituation.

Nachdem meine Kindheit und Jugend durch diese schwerwiegende, neurologische und ungenügend erforschte Krankheit die Hölle auf Erden war, konnte ich nun seit mittlerweile fast 10 Jahren dank Cannabisblüten auf Rezept vieles im Leben nachholen, was ich dank Erkrankung nie konnte.

Seitdem die GKV die Therapie mit Cannabisblüten gezahlt hat, ging es in meinem Leben deutlich bergauf.

Nun zahlt die GKV keinen Cent mehr - von heute auf Morgen. Ich beziehe Berufsunfähigkeits-Rente und kann mir die anfallenden Kosten schlichtweg nicht leisten.

Nun bin ich wieder vom Alltag ausgeschlossen, nach Jahrzehnten des Leids.

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr R. 

Ihr Anliegen will ich nicht unbeantwortet lassen, auch wenn Sie parallel andere Kontakte bedient haben mögen. Möglicher Weise gibt es weiteres Interesse an der Beantwortung auf diesem Account.

Für Ihre Offenheit und Schilderung Ihrer persönlichen Situation bedanke ich mich.

Konkret zu Ihrem Anliegen bestätige auch ich, dass die Versorgung mit Cannabis zwischenzeitlich neu geregelt ist und von der GKV nicht mehr übernommen werden. Es geht dabei nicht allein um Kostenbegrenzung, sondern auch um eine höhere Standardisierung des Wirkstoffgehalts, wie er bei Fertigarzneimitteln und Rezepturen erreicht werden kann.

Die Konzentration auf Arzneimittel mit besser kontrollierbarem Wirkstoffgehalt bzw. Dossierung schließt keinesfalls die Versorgung mit cannabishaltigen Arzneimitteln aus, so dass standardisierte Cannabisextrakte sowie die Wirkstoffe Dronabinol und Nabilon verfügbar sind.

Nach dieser Ausführung auch mein Verständnis Ihnen gegenüber, dass die Neuregelung für Sie, der Sie bisher mit Cannabisblüten behandelt wurden, eine Umstellung bedeutet.

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