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(...) Bei der Gefahrenabwehr wird den Polizeibehörden schon seit längerer Zeit ausdrücklich die Möglichkeit eingeräumt, schwere Gefahren durch den Einsatz von Überwachungstechniken abzuwehren. Im Bereich der Strafverfolgung war aber umstritten, inwieweit die Überwachung insbesondere verschlüsselter Kommunikation über das Internet zulässig ist – diese Definitionslücke wurde mit dem Gesetz geschlossen. Die Möglichkeit eines verdeckten Eingriffs in informationstechnische Systeme zum Zweck ihrer Durchsuchung bestand bis dahin für die Strafverfolgungsbehörden nicht, ist nun aber unter Richtervorbehalt möglich. (...)
(...) Um diese Verbrechen zu verhindern oder aufklären zu können, müssen auch die Polizeibehörden neue technische Wege gehen. Dafür hat der Bundestag im Juni 2017 mit den beiden Gesetzen zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung und Online-Durchsuchung die gesetzlichen Grundlagen geschaffen. Wir als SPD-Bundestagsfraktion haben diesen Gesetzen deshalb zugestimmt. (...)
(...) es ist richtig, dass der Bundestag zwei Gesetzes beschlossen hat, mit denen Rechtsgrundlagen für die Quellen-Telekommunikationsüberwachung und die Online-Durchsuchung geschaffen wurden. Natürlich müssen für die Zulassung ebenso strenge Voraussetzungen gelten wie für die unter Richtervorbehalt erlaubte akustische Wohnraumüberwachung. Wenn Straftäter die Möglichkeiten der Digitalisierung nutzten, sollten auch die Polizeibehörden diese neuen technischen Wege gehen können, um Verbrechen aufzuklären. (...)
(...) Wenn ein Gesetz verabschiedet wird, das Sie für grundgesetzwidrig halten, gibt es letztlich einen Weg, Schritt für Schritt eine Vorlage vor dem Bundesverfassungsgericht zu erreichen, so dass dieses darüber entscheiden muss, ob das Gesetz das Grundgesetz verletzt oder nicht. (...)
(...) Wir sind gegen eine allgemeine und unterschiedslose Vorratsdatenspeicherung (VDS) von Telekommunikations-Verbindungs- und von personenbezogener Daten. Mit der geplanten VDS wird tief in die Bürgerrechte eingegriffen, da ohne Anlass (Anfangsverdacht, Gefahr) alle Bürgerinnen und Bürger unter Verdacht gestellt werden. (...)