Frage von Jens P. • 04.01.2025
Antwort ausstehend von Karl-Josef Laumann CDU
Die Gewährung eines pauschalen Zuschusses zu den Beiträgen zur Krankenversicherung, gleich ob gesetzlich oder privat, ist im hessischen Beihilferecht allerdings nicht vorgesehen. Die Einführung einer solchen „pauschalen Beihilfe“ würde sich für die meisten Beihilfeberechtigten als nachteilig erweisen.
Die SPD setzt sich seit 2016 dafür ein, gleiche Gesundheitschancen für alle Bürgerinnen und Bürger zu schaffen.
Wie in der von Ihnen angesprochenen Fragestellung und der dazugehörigen Antwort dargestellt, arbeiten wir an einer Lösung.
Über Koalitionsverhandlungen nachzudenken, verbietet sich zu diesem Zeitpunkt.
ich stimme Ihnen uneingeschränkt zu, dass auch Beamten mit Vorerkrankung eine bezahlbare Gesundheitsversorgung offenstehen muss.