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Dennis Sonne
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Frage von Markus M. •

Welche Schritte planen Sie, um Beamtinnen und Beamte in Härtefällen durch einen Zuschuss zur GKV zu unterstützen?

Hallo Herr Sonne,

in NRW wird die pauschale Beihilfe bisher fast nur für Neuverbeamtungen diskutiert. Dabei bleiben viele Kolleginnen und Kollegen außen vor, die schon lange im Dienst stehen und mit besonderen Belastungen kämpfen wie etwa Schwerbehinderung, später Verbeamtung oder familiärer Verantwortung.

Schleswig-Holstein hat gezeigt, dass eine Härtefallregelung helfen kann: Dort ermöglicht § 80a LBG in solchen Situationen einen Zuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung. Dieses Modell ist ausgewogen und praxisnah.

Es scheint, der Begriff „pauschale Beihilfe“ wirkt auf manche wie ein Reizwort. Jenseits dogmatischer Grabenkämpfe zwischen PKV und GKV von einem „Zuschuss zur Krankenversicherung“ zu sprechen, könnte die Debatte versachlichen und den Blick auf das Wesentliche lenken – echte Unterstützung für Betroffene.

Ich bitte Sie, sich für eine vergleichbare Lösung in NRW einzusetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Markus M.

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