Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Frage von Gerd D. • 26.12.2022
Antwort von Josip Juratovic SPD • 04.01.2023 der Anspruch auf eine Energiepreispauschale entsteht, wenn ein Arbeitnehmer in 2022 ein aktives Beschäftigungsverhältnis hat oder hatte. Wir die Energiepreispauschale nicht vom Arbeitgeber ausgezahlt, kann der Arbeitnehmer die Energiepreispauschale über die Einkommensteuererklärung für den Veranlagungszeitraum 2022 beantragen.
Frage von Gerd W. • 02.12.2022
Antwort von Josip Juratovic SPD • 09.12.2022 Wenn sie in einem aktiven Dienstverhältnis sind, steht Ihnen die staatliche Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro zu.
Frage von mike f. • 02.12.2022
Antwort von Josip Juratovic SPD • 09.12.2022 Er muss aber definitiv alle Mitarbeiter, die auf gleicher Ebene beschäftigt sind auch gleich behandeln.
Frage von Daniel W. • 01.11.2022
Antwort von Josip Juratovic SPD • 07.11.2022 Anspruchsberechtigt sind auch Arbeitnehmer mit einem aktiven Dienstverhältnis, die dem Progressionsvorbehalt unterliegende Lohnersatzleistungen beziehen
Frage von Timo K. • 06.10.2022
Antwort von Ronja Kemmer CDU • 11.10.2022 Personen, die zum 1. September 2022 nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, weil sie beispielsweise durch einen Arbeitgeberwechsel vorher ausgeschieden sind und eine neue Tätigkeit erst danach aufnehmen, können die Pauschale über die Einkommensteuererklärung für den Veranlagungszeitraum 2022 beantragen.
Frage von Katrin W. • 06.10.2022
Antwort von Thorsten Frei CDU • 07.10.2022 Sofern Ihr Mann in Deutschland unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig ist, kann er die Energiepreispauschale selbstverständlich bei seiner Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2022 im kommenden Jahr bei seinem in Deutschland für ihn zuständigen Finanzamt geltend machen.