Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

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Antwort 04.01.2023 von Josip Juratovic SPD

die Einmalzahlung von maximal 3000.-€ ist eine sogenannte Inflationsausgleichsprämie. Dabei handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Der Arbeitgeber kann also in der Regel selbst entscheiden, ob und in welcher Höhe er die Prämie auszahlt – es sei denn, die Tarifpartner handeln eine Sonderzahlung aus.

Antwort 04.01.2023 von Josip Juratovic SPD

der Anspruch auf eine Energiepreispauschale entsteht, wenn ein Arbeitnehmer in 2022 ein aktives Beschäftigungsverhältnis hat oder hatte. Wir die Energiepreispauschale nicht vom Arbeitgeber ausgezahlt, kann der Arbeitnehmer die Energiepreispauschale über die Einkommensteuererklärung für den Veranlagungszeitraum 2022 beantragen.

Antwort 09.12.2022 von Josip Juratovic SPD

Wenn sie in einem aktiven Dienstverhältnis sind, steht Ihnen die staatliche Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro zu.

Antwort 09.12.2022 von Josip Juratovic SPD

Er muss aber definitiv alle Mitarbeiter, die auf gleicher Ebene beschäftigt sind auch gleich behandeln.

Antwort 07.11.2022 von Josip Juratovic SPD

Anspruchsberechtigt sind auch Arbeitnehmer mit einem aktiven Dienstverhältnis, die dem Progressionsvorbehalt unterliegende Lohnersatzleistungen beziehen

Portrait von Ronja Kemmer
Antwort 11.10.2022 von Ronja Kemmer CDU

Personen, die zum 1. September 2022 nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, weil sie beispielsweise durch einen Arbeitgeberwechsel vorher ausgeschieden sind und eine neue Tätigkeit erst danach aufnehmen, können die Pauschale über die Einkommensteuererklärung für den Veranlagungszeitraum 2022 beantragen.