Antwort 16.02.2026 von Oliver Hildenbrand BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Für die Landtagswahl am 8. März 2026 gilt ein neues Wahlrecht.
Für die Landtagswahl am 8. März 2026 gilt ein neues Wahlrecht.
Landtagsgröße darf nicht zulasten der Menschen gehen: Erreichbarkeit, Präsenz und Ansprechpartner vor Ort sind entscheidend – gerade im Flächenland BW.
Für die Landtagswahl am 8. März 2026 gilt ein neues Wahlrecht.
Das hätte ich auch angemahnt