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2. Die Kürzungen der monatlichen Kostenpauschale nach Art. 7 Bayerisches Abgeordnetengesetz ordne ich grundsätzlich nicht an. Diese werden selbständig durch die Landtagsverwaltung anhand der Anwesenheits- bzw. Abstimmlisten vorgenommen.

Die Ressourcen, die mir für mein Landtagsmandat zur Verfügung stehen, nutze ich ausschließlich für meine Arbeit als Abgeordneter im Landtag von Baden-Württemberg. Mein Engagement im Kreistag erfolgt unabhängig davon – ehrenamtlich und mit eigenen Mitteln.

So sehr ich Ihre Anmerkungen in dieser Angelegenheit auch grundsätzlich nachvollziehen kann, bitte ich um Verständnis dafür, dass sich meine Position hierzu nicht verändert hat.

Wir stehen zum neuen Wahlrecht. Und wir nehmen Ihre Hinweise ernst: Unser Fraktionsvorsitzender Andreas Schwarz hat gestern im SWR zugesagt, dass wir uns selbstverständlich mit allen demokratischen Fraktionen zusammensetzen werden, um nachzusteuern, sollte sich bezüglich der Landtagsgröße nach der Wahl 2026 zeigen, dass es Bedarf dafür gibt.