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Eine direkte Abstimmung aller Bürgerinnen und Bürger über jedes einzelne Gesetz ist im Grundgesetz nicht vorgesehen. Dies wäre ohnehin teuer und Prozesse dürften noch länger dauern, was beides nicht im Sinne der Steuerzahler sein dürfte.
Der Zeitraum zwischen der Veröffentlichung der Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses am 8. Juli und der Schlussabstimmung am 10. Juli isoliert betrachtet vermittelt nur vermeintlich den Eindruck eines sehr kurzen Verfahrens. Für die parlamentarische Beratung ist jedoch der gesamte Gesetzgebungsprozess maßgeblich.
Zu dem von Ihnen erwähnten Gesetzentwurf liegen auch abweichende verfassungsrechtliche Einschätzungen vor. Das Gesetzgebungsverfahren im Deutschen Bundestag ist nunmehr der richtige Ort, die Vorlage des Bundesrates weiter zu diskutieren und die verfassungsrechtlichen Fragen zu vertiefen.
Das BMI hat am 14. April 2026 den Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung, zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (Bundesalimentationsgesetz - BAlimentG) in die Ressortabstimmung gegeben und parallel die Spitzenorganisationen der zuständigen Gewerkschaften nach § 118 Bundesbeamtengesetz beteiligt
Ganz grundsätzlich darf ich Ihnen aber versichern, dass mir Minderheitenrechte und demokratische Spielregeln sehr wichtig sind. Der Ausschuss hat sich Verfahrensregeln gegeben, an die ich mich halte.