Frage von Thomas D. • 05.06.2025

Antwort ausstehend von Lars Klingbeil SPD
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Grundlage dafür ist der Nominallohnindex, den das Statistische Bundesamt ermittelt. Demnach stiegen die Nominallöhne im vergangenen Jahr um 5,4 Prozent verglichen mit 2023 an. Die Entschädigung der Abgeordneten steigt nun ebenfalls um diesen Satz an.
Die doppelte, bzw. Mehrfachstaatsangehörigkeit bleibt bestehen. Das ist ja auch so im Koalitionsvertrag festgehalten worden. Die einzige Änderung wird kommen, dass die beschleunigte Einbürgerung nach drei Jahren wegfallen wird, es bleibt bei der Einbürgerung nach fünf Jahren.